Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle gegenteiligen Anmerkungen des Vertragspartners müssen schriftlich akzeptiert werden und beziehen sich lediglich auf den vorliegenden Auftrag.
Mit seiner Bestellung erkennt der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen an.
Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben an uns gerichtet werden. Eine ordnungsgemäß eingereichte Beanstandung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht, unsere Rechnung in ihrer Gesamtheit zu begleichen.
Fahrstunden, welche nicht spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin vom Fahrschüler abgesagt werden, können von der Fahrschule Justet mit 50% des Preises der nicht rechtzeitig abgesagten Fahrstunden berechnet werden.
Fahrprüfungen, welche nicht spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin vom Fahrschüler abgesagt werden, führen zu einer Berechnung von 25 Euro Regresszahlung an die Führerscheinprüfstelle und zu einer Berechnung von 50% der Vorstellungsgebühren der Fahrschule Justet.
Unsere Rechnungen sind vor Beginn des Unterrichts ohne Abzug sofort zahlbar. Der Betrag jeder unbezahlten Rechnung wird acht Tage nach dem Fälligkeitsdatum von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung um 20% pro Jahr erhöht, mit einem Mindestbetrag von 50 Euro.
Dieser Zuschlag wird mit Verzugszinsen in Höhe von 1,5% und zusätzlichen Verwaltungskosten kumuliert, das heißt die Kosten zur Bearbeitung der Akte seitens eines Inkassobüros, dem diese anvertraut wird, zurzeit 25 Euro ohne MwSt. Gesetz vom belgischen Staatsblatt vom 29.01.2013.
Jede Beanstandung einer Rechnung muss innerhalb von acht Tagen ab dem Datum der Rechnungserstellung per Einschreiben erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Rechnung als endgültig vom Kunden angenommen betrachtet. Im Streitfall sind ausschließlich die Gerichte des Bezirks Eupen zuständig.